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Die VerwalterAkademie –

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Zeitschrift für Immobilienverwaltungsrecht

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Aktuelle Meldungen

Hier lesen Sie Kurzfassungen der Nachrichten der aktuellen ZIV – Zeitschrift für Immobilienverwaltungsrecht.

Obliegenheitsverletzungen in der Wasserschadenversicherung

Der Versicherungsnehmer (VN) forderte von seiner Versicherung die Regulierung eines am 18.2.2011 eingetretenen Wasserschadens. Aus einer gewerblichen Kaffeemaschine, die an das Kaltwassernetz angeschlossen war, waren über Nacht große Wassermengen ausgetreten. Der VN zeigte den Schaden am 3.2.2012, als fast ein Jahr später an. Das OLG Saarbrücken bestätigte die Vorinstanz in der Klageabweisung. Der VN habe gleich zwei zur Leistungsfreiheit führende Obliegenheitsverletzungen begangen. Zum einen habe er den Schadensfall nicht unverzüglich angezeigt, zum anderen habe er mit seinen Instandsetzungsarbeiten die Schadenstelle verändert, so dass die Versicherung keine eigenen Ermittlungen zur Schadensursache und zum –Umfang machen konnte, Urteil vom 19.6.2019, 5 U 99/18, NZM 2020, 1049.

Feuerversicherung: Swinger-Club ist keine Gaststätte

Eine Versicherung wehrte sich vor dem OLG Celle erfolgreich gegen die gerichtliche Inanspruchnahme ihres Versicherungsnehmers. Dieser forderte die Feststellung, dass die Versicherung ihm knapp 700.000 € für einen Brandschaden am 9.11.2014 schuldete. Die Versicherung focht den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB erfolgreich an. Der Versicherungsnehmer hatte zum Vertragsabschluss angegeben, dass er eine Gaststätte in dem Haus betreiben würde und dabei verschwiegen, dass er tatsächlich einen swinger-club in den Räumen unterhalten hatte. Für diese Betriebsart würden allerdings höhere Prämien gefordert, die der Versicherungsnehmer offenbar sparen wollte. Nun bekommt er gar kein Geld, Urteil vom 14.2.2020, 8 U 171/19, NZM 2020, 988.

Grunddienstbarkeit: Übergang = Überfahrt?

Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg gaben dem Kläger Recht. Der Eigentümer der Hinterliegergrundstücke dürfe aufgrund der Grunddienstbarkeit zwar den Weg begehen, aber nicht mit dem Pkw „überfahren“. Im Grundbuch war für die Grunddienstbarkeit vermerkt, dass der Hinterliegereigentümer das an der Straße gelegene Grundstück „als Übergang benutzen“ dürfe. Der BGH hob die Urteile auf und wies die Unterlassungsklage des Klägers mit Urteil vom 18.9.2020 ab. Die Auslegung der Vorinstanzen sei falsch. Es gäbe schließlich auch „Grenzübergänge“ und „Bahnübergänge“, bei denen niemand davon ausgehen könne, sie dürften nicht mit dem Auto benutzt werden, V ZR 28/20.

Corona-Pandemie: Gewerbemieter muss bezahlen

Nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.11.2020 muss ein Ladenbetreiber auch dann seine Gewerbemiete bezahlen, wenn er sein Ladenlokal aufgrund einer Rechtsverordnung (Corona-VO BA-Wü) schließen muss. Weder läge ein Mangel vor, noch Unmöglichkeit für den Vermieter, so dass auch der Mieter leistungsfrei werde, noch bestehe ein Anspruch auf Anpassung des Vertrages, weil eine Störung in der gemeinsamen Geschäftsgrundlage vorläge. Der Mieter trage das Verwendungsrisiko der Mietsache, 11 O 215/20, IBRRS 2020, 3610.

Vorratsbeschluss Liquiditätssicherung qua Rücklage

Das Landgericht Köln erhielt die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Köln zur Entscheidung eingereicht. Angefochten war ein Beschluss, nach dem der Verwalter befugt sein sollte, die Rücklagenzuführung zur Liquiditätssicherung zu nutzen. Die Beklagten vertraten die Auffassung, dass mit den Zahlungen auf den Wirtschaftsplan noch gar keine Zweckbindung der Rücklagenanteile eintrete, sondern erst mit Ablauf des Wirtschaftsjahres und der Verwalter vorübergehend in der Mittelverwendung frei sei. Dem trat das Landgericht entgegen, stellte aber auch fest, dass es sich der herrschenden Meinung anschlösse, wonach eine Beschlussfassung zulässig sei, die Rücklagenanteile des Wirtschaftsplans vorübergehend zur Liquiditätssicherung zu verwenden. Dies läge im Interesse der Wohnungseigentümer. Stelle der Verwalter fest, dass die Liquidität unterjährig nicht wieder aufgefüllt werden könne, habe er dem Umstand in der Jahresabrechnung abzuhelfen, Urteil vom 18.6.2020, 29 S 212/19, ZWE 2020, 478.

Ohne Rückstausicherung kein Schadensersatz

Der Bungalow des geschädigten Eigentümers verfügte über keine Rückstausicherung, gleichwohl die kommunale Satzung dies vorschrieb. Als 2014 der Wasserwirtschaftsverband Bauarbeiten am Leitungsnetz beauftragte, kam es zum Wasserschaden im Bungalow. Die Schadensersatzklage des Eigentümers wies der BGH mit Urteil vom 19.11.2020 ab, III ZR 134/19.

Antwort des VII. Zivilsenats bzgl. der Berechnung des kleinen Schadensersatzes

Der V. und VII. Zivilsenat beim BGH sind uneins über die Berechnung des sog. kleinen Schadensersatzes. Der V. Zivilsenat forderte daher im Beschluss vom 13.3.2020 die Einberufung des sog. Großen Senates für Zivilsachen (vgl. ZIV 2020, 20), damit sich alle beteiligten Senate (V, VII und VIII) auf einen Modus einigen. Der VII. Zivilsenat hat nun mit Beschluss vom 8.10.2020 auf 40 Seiten dargelegt, warum er die Anrufung des Großen Senates für Zivilsachen nicht für notwendig erachtet (VII ARZ 1/20). Sieht so aus, als ob es erst einmal bei der Meinungsverschiedenheit bleibt.

Staatshaftung nach Polizeieinsatz (Wohnungseingangstür)

Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin hat das Land der Wohnungseigentümergemeinschaft die Zerstörung einer Wohnungseingangstüre aus der Rechtskonstruktion des enteignenden Eingriffs zu ersetzen. Danach hat der Staat dem Einzelnen den Schaden am Eigentum zu ersetzen, den er erleide, weil ihm durch eine staatliche Hoheitsmaßnahme ein Sonderopfer zugemutet werde. Der Anspruch umfasse keinen klassischen Schadensersatz, sondern nur eine Kompensation. Die geltend gemachten Fahrtkosten, Reinigungs- und Aufräumkosten wurden daher nicht zugesprochen, sondern nur der reine Sachbeschädigungsschaden, Urteil vom 3.4.2020, 9 U 84/18, ZWE 2020, 472.