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Allgemeine Geschäftsbedingungen der VerwalterAkademie

Vertragspartner

Ihr Vertragspartner für alle Dienstleistungen dieses Internetauftritts ist:

Firma „Die Verwalterakademie GmbH“
Dohanyistr. 24
04103 Leipzig
Tel.: 0341/964430
Verwalter@Verwalterakademie.de

 

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag mit der VerwalterAkademie kommt durch ein Angebot und dessen Annahme zustande. Bei unserem Internetangebot handelt es sich nicht um ein Angebot im Rechtssinne, sondern um eine Einladung, Angebote zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.

Sie können eine Angebot zum Abschluss eines Vertrages über ein Seminar abgeben, indem Sie das Seminar in den virtuellen Warenkorb legen und am Ende Ihres Bestellvorgangs den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ anklicken.

Unmittelbar danach erhalten Sie eine E-Mail über den Eingang Ihres Angebots (Bestellbestätigung). Die Annahme Ihres Angebots und damit der Vertragsschluss erfolgen durch eine gesonderte E-Mail.

 

3.Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Seminars ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die der Anmeldung zugrunde liegt. Die Verwalterakademie behält sich vor, die Leistungsbeschreibung geringfügig zu ändern, wenn dadurch der Charakter des Seminars nicht geändert wird. Die VerwalterAkademie behält sich in dringenden Fällen auch vor, den Referenten auszutauschen.

 

4. Zahlungsbedingungen

Die Seminargebühr wird 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig. Wird das Seminar weniger als 3 Wochen vor dem Seminar gebucht, ist die Gebühr binnen 3 Werktagen zur Zahlung fällig.

 

5. Stornierung der Buchung

Der Teilnehmer kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer stellen. Er soll dies zur organisatorischen Berücksichtigung vor Ort eine Woche vorher ankündigen. Der Ersatzteilnehmer wird nicht Vertragspartner der VerwalterAkadmie; am geschlossenen Vertrag ändert sich nichts.

Der Teilnehmer kann bis 3 Wochen vor dem Termin seine Teilnahme kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung bis 2 Wochen vor dem Termin fallen 50% der Seminargebühren an, danach die volle Seminargebühr.

Die Stornierung kann wirksam nur in Textform erfolgen; SMS, whats app und andere Messangerdienste sind als Kommunikationskanal ausgeschlossen. Wir bitten um Verständnis, wenn wir keine telefonischen Stornierungen entgegen nehmen; ein Telefax oder ein E-Mail genügt uns.

 

6. Programmänderungen oder Absage der Veranstaltung, Haftung

Wir bitten um Verständnis, wenn wir uns die Absage von Seminaren (z.B. bei Ausfall eines Dozenten, zur geringer Teilnehmerzahl, Hotelschließung, höhere Gewalt) vorbehalten müssen.

Liegen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn weniger als 15 Buchungen vor, ist die VerwalterAkademie berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben oder zu stornieren. Bereits gezahlte Seminargebühren werden sofort zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Angestellten oder Erfüllungsgehilfen der VerwalterAkademie zum Schaden geführt hat. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von Kardinalspflichten aus dem Vertrag.

 

7. Haftungsbeschränkung

Die Haftung für sonstige Schäden (außerhalb der wegen Änderung oder Absage von Veranstaltungen), die die VerwalterAkademie oder ihre Erfüllungsgehilfen verursachen, wird auf solche Pflichtverletzungen begrenzt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von Kardinalspflichten aus dem Vertrag.

 

8. Urheberrecht

Die zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige Einwilligung der VerwalterAkademie vervielfältigt oder außerhalb des Unternehmens, dem der Teilnehmer angehört, weitergegeben werden.

 

9. Teilnahmebescheinigung

Der Teilnehmer erhält nach dem Seminar eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Teilnahmebescheinigung. Soweit das Seminar über ein Verwaltungsunternehmen gebucht wurde, erhält der Teilnehmer bzw. das Unternehmen zudem eine elektronische Teilnahmebescheinigung in digitaler Form (VerwalterAkademie-Siegel „VA-Siegel“), um die Fortbildung für den eigenen Internetauftritt nutzen zu können. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sich in der Kachel ein sog. Backlink zur Internetseite der VerwalterAkademie befindet.

Soweit der Teilnehmer Arbeitnehmer ist und mit dem Besuch des Seminars dazu beiträgt, die Fortbildungsverpflichtung seines Arbeitgebers zu erfüllen, ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass die VerwalterAkademie das VA-Siegel dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt, um dieses auf dessen Internetseite einzubinden. Dies gilt auch, wenn die Fortbildungsmaßnahme in Bezug auf die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung für den Arbeitgeber überobligationsmäßig erfolgt. Die Gestattung gilt fort, wenn der Arbeitnehmer anschließend aus dem Verwaltungsunternehmen ausscheidet.

 

10. ZIV – Zeitschrift für Immobilienverwaltungsrecht

Der Bezug der Zeitschrift für Immobilienverwaltungsrecht ist kostenlos. Ein Anspruch auf Weiterbelieferung besteht nicht. Exzerpte von Gerichtsentscheidungen und Gesetzen führt zwangsläufig zu einem Informationsverlust. Die Zeitschrift dient daher nur der Information, dass sich eine Änderung oder Ergänzung in bestimmten Rechtsfragen ergeben hat. Die Information genügt nicht für eine Rechtsanwendung im Einzelfall. Hierzu ist die Lektüre der Originaltexte erforderlich. Für die Versendung der ZIV stellt der Empfänger eine Internetadresse zusammen, deren Empfänger vor dem @ keinen Namen enthält (also z.B.: info@ oder post@). Soweit der Empfänger ein Verbraucher ist, wird er für den Empfang der ZIV eine nicht auf die Identität hinweisende Internetadresse anbieten (also z.B.: ZIV-Bezug123@gmx.de).

 

11. Beirat der Verwalterakademie

Die VerwalterAkademie gründet einen Kundenbeirat, um die Belange der Immobilienunternehmen besser wahrzunehmen und im Rahmen des Seminarangebotes zu berücksichtigen. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

In den Beirat der VerwalterAkademie können nur Unternehmen aufgenommen. Die Mitgliedschaft im Beirat wird von der Verwalterakademie angeboten und ist beidseits uneingeschränkt widerruflich. Die Einrichtung kann von der Verwalterakademie jederzeit aufgelöst werden, ohne dass sich hieran Ansprüche der Mitglieder knüpfen. Gleiches gilt für den Widerruf der Mitgliedschaft.

Beiratsunternehmen sollen sich Ihre Mitarbeiter überobligatorisch fortbilden und am beruflichen Interessenaustausch der Immobilienbranche teilnehmen. Sie stehen der VerwalterAkademie für eine schriftliche Befragung pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Die Beiratsunternehmen dürfen sich „Beirat der VerwalterAkademie“ nennen und dürfen hierzu auch das Logo der Verwalterakademie auf ihrem Briefpapier, ihrem Internetauftritt verwenden mit diesem Zusatz während ihrer Mitgliedschaft führen.

 

12. Förderpartnerunternehmen

Die VerwalterAkademie wird sich bemühen, Förderpartnerunternehmen zu gewinnen, die den Beiräten der VerwalterAkademie Sonderkonditionen gewähren. Ein Anspruch besteht hierauf nicht. Das gilt auch, wenn erworbene Sonderkonditionen später wegfallen.