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Herzlich Willkommen

Die VerwalterAkademie –

Kompetenz leicht gemacht

Bei der VerwalterAkademie finden Sie Weiterbildungsangebote, die exakt auf die alltäglichen Probleme der Immobilienverwaltung zugeschnitten sind. Alle Seminare entsprechen den gesetzlichen Vorgaben nach § 34 c Abs. 2a GewO i.V.m. § 15 b Abs. 1 MaBV zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung von Wohnimmobilienverwaltern.

Die VerwalterAkademie

Die VerwalterAkademie ist ein Kind von SCHULTZE IMMOBILIENANWÄLTE und wurde 2018 gegründet. Fast 20 Jahre Beratung von Immobilienverwaltungen schaffen die notwendige Erfahrung, die Seminarinhalte für Immobilienverwalter passgenau zu gestalten.

Was uns unterscheidet:

Viele Veranstaltungen für Immobilienverwalter werden als „Seminar“ bezeichnet, sind in Wirklichkeit aber eine Fachtagung. Zwei Vorträge zu Rechtsthemen werden ergänzt mit ein bisschen Informationen zu “smart metering” und Wasserschadensanierung. Das ist kurzweilig und hat sicherlich seine Existenzberechtigung.

Die VerwalterAkademie bietet demgegenüber Seminare an. In 5, 6 oder 7 Stunden werden bestimmte Themenbereiche von A bis Z rechtlich durchgearbeitet und aktuelle Praktikerprobleme behandelt. Fragen, Diskussionen und Exkurse sind möglich und ausdrücklich gewünscht, damit die Teilnehmer möglichst viel mit nach Hause nehmen können.

Mehr über die Akademie

Mitglied im Beirat der VerwalterAkademie werden

Interessierte Unternehmenskunden können Mitglied im Kundenbeirat der VerwalterAkademie werden. Gestalten Sie Inhalte der VerwalterAkademie mit und dokumentieren Sie, dass Sie und Ihr Unternehmen in Rechtsfragen „up to date“ sind.

Mehr Informationen

ZIV - Zeitschrift für Immobilienverwaltungsrecht

Die ZIV erscheint seit 2006 und informiert Immobilienverwalter über aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung und Gesetzgebung in den Rechtsgebieten WEG-Recht, Mietrecht, Privates Baurecht und allgemeines Immobilienrecht. Die ZIV kann kostenlos abonniert werden.

Zu den Zeitschriften

Neue Berufszulassungsregelung für Immobilienverwalter ab 1. August 2018

Ab 1. August 2018 gelten neue Vorschriften für Immobilienverwalter. Dazu gehören gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO) sowohl die behördliche Erlaubnis zur Berufsausübung sowie die Auskunftspflicht gegenüber Auftraggebern und der Behörde. Konkret bedeutet dies, dass Immobilienverwalter eine Erlaubnis bei den zuständigen Gewerbeämtern beantragen müssen. Eine solche Erlaubnis erhält, wer geordnete Vermögensverhältnisse vorweisen kann, die notwendige Zuverlässigkeit für die Ausübung seines Gewerbes besitzt und wer eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die pro Versicherungsfall mindestens 500.000 Euro und pro Kalenderjahr 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle abdeckt. Wer bereits Wohnimmobilienverwalter ist, muss den Zulassungsantrag bis 1.3.2019 gestellt haben.

Weiterlesen

Aktuelles

18.5.2020: Seminare werden ab sofort wieder durchgeführt.

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Ab sofort nimmt die VerwalterAkademie die Seminartätigkeit wieder auf. Mit den Hotels stehen wir in enger Abstimmung, damit die Hygienestandards der Dehoga und der Gesundheitsministerien zu Ihrer Sicherheit eingehalten werden.…

45. Fachgespräch WEG in Fischen

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23.10.-25.10.2019: 45. Fachgespräch WEG in Fischen RECHTSVERHÄLTNISSE DER RECHTSFÄHIGEN GEMEINSCHAFT & SPEZIALIMMOBILIEN IM WOHNUNGSEIGENTUM   Ort: Fischen im Allgäu EiD: (Der Veranstaltungsträger ist der umbenannte EswiD) www.der-eid.de Aus dem Programm:…

38. Mietrechtstage in Berchtesgaden

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10.- 12. April 2019 in Berchtesgaden   Gestaltung und Anwendung von Wohnraummietverträgen Aus dem Inhalt (Auszug): Verwendung von Formularverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Vereinbarungen zum vertragsgemäßen Zustand Jost…

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