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WEG kann Mitglied bei Haus & Grund werden

Nach einer Entscheidung des AG Hannover (Urteil vom 31.3.2008 NZM 2008, 690) kann die Wohnungseigentümergemeinschaft Mitglied in einem Verein werden.

Diese Rechtsfolge ergäbe sich schlüssig aus der Teilrechtsfähigkeitsentscheidung des BGH respektive aus der gesetzlichen Regelung der Teilrechtsfähigkeit in § 10 Abs. 6 WEG. Die betreffende WEG hatte ihren Beitritt zum örtlichen Haus & Grund Verein erklärt.