Das OLG Celle widersprach im Beschluss vom 26.2.2008 (ZWE 2008, 145) den Rechtsansichten des LG Heilbronn (Urteil vom 30.1.07, ZMR 2007,649 = ZIV 2007,45) und des LG Nürnberg-Fürth (Beschluss vom 19.6.06, ZMR 2008, 812 = ZIV 2006, 75), wonach die Wohnungseigentümergemeinschaft angeblich kein Grundeigentum erwerben könne.
Ob der Erwerb einer (hier) Teileigentumseinheit eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung darstelle oder nicht, sei Aufgabe der Wohnungseigentümergemeinschaft respektive auf Anfechtung hin eines Gerichtes festzustellen. Das Grundbuchamt sei hierfür nicht zuständig. Auch sei die Wohnungseigentümergemeinschaft teilrechtsfähig und damit auch grundbuchfähig. Sie könne daher rechtswirksam Grundeigentum erwerben.