Nach einem Urteil des OLG Brandenburg vom 5.6.2019 ist der Vermieter verpflichtet, seine Grundsteuerbescheide auf Richtigkeit zu überprüfen. Das hatte der Gewerbevermieter unterlassen. Der Mieter konnte nachweisen, dass die Behörde die Steuern falsch festgesetzt hatte. Der Mieter müsse die Steuer trotz wirksamer Kostenumlagevereinbarung im Mietvertrag nicht tragen. Prüfe der Vermieter die Steuerbescheide nicht, verstoße er gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn aufgrund falscher Besteuerungsgrundlagen die festgesetzte Steuer zu hoch ausfalle, 11 U 109/15.