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Rückwirkende Ermächtigung des Verwalters zur Anwaltsbeauftragung

Im Beschluss vom 9.1.2007 (NZM 2007, 647) hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass dahinstehen kann, ob ein Verwalter berechtigt war, einen Anwalt zu mandatieren oder nicht, wenn dies nachträglich durch Beschluss genehmigt wird. Der gegnerische Eigentümer hatte sich u.a. damit verteidigt, dass die Anwälte der Gemeinschaft vom Verwalter nicht wirksam mandatiert worden seien, weil weder der Verwaltervertrag noch die erteilte Generalvollmacht hierzu ermächtige.

Daraufhin hatte die WEG auf einer späteren Versammlung die Beauftragung genehmigt. Diese Genehmigung, so der Senat weiter, sei auch in der Beschwerdeinstanz zumindest dann noch zulässig, wenn der Mangel der Vollmacht in der ersten Instanz noch verneint worden sei.