Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 6.8.2020 den anhängigen Rechtsstreit ausgesetzt, um dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer sog. Konkreten Normenkontrolle die Frage zu unterbreiten, ob das Berliner Gesetz zur Mietpreisbegrenzung verfassungswidrig und damit nichtig ist.
Das Landgericht bezieht sich in seinem Beschluss auch auf eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 16.7.2020 (Vf. 32-IX 20), der ein Volksbegehren mit gleich gerichtetem Inhalt („6 Jahre Mietenstopp“) für unzulässig erklärt hatte, Beschluss vom 6.8.2020, 67 S 109/20.