Skip to main content

Hinweispflicht des Vermieters zur Änderung von Lüftungsverhalten

Der Vermieter ist beim Einbau neuer Fenster verpflichtet, seinen Mieter auf die Notwendigkeit eines geänderten Heizungs- und Lüftungsverhalten hinzuweisen. Das Landgericht München entschied im Urteil vom 8.3.07 (NJW 2007, 2500) zugunsten des Mieters, so dass dieser im Ergebnis nicht für den entstandenen Schimmel verantwortlich gemacht werden konnte. Zwar zeigte sich, dass der Schimmel infolge unzureichender Belüftung und Beheizung entstanden war.

Dennoch konnte der Vermieter hieraus keine Rechte ableiten, weil er es nach Auffassung des Gerichtes versäumt hatte, seinen Mieter nach dem Einbau neuer, isolierverglaster Fenster auf die Notwendigkeit einer Verhaltensänderung hinzuweisen. Der Mieter sei nicht verpflichtet, selbständige Überlegungen zu einem geänderten Lüftungsverhalten anzustellen.