Das Landgericht Hamburg gab im Streit um die Vorlage von Originalbelegen zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung im Urteil vom 9.1.2020 dem Mieter Recht. Die Vermieterin hatte sich damit verteidigt, dass sie dabei sei, ein papierloses Büro einzurichten und überwiegend nicht mehr über Originalbelege verfüge.
Dann, so das Landgericht Hannover müsse die Vermieterin die noch existierenden Originalbelege benennen und deren Vorlage ermöglichen, 401 HKO 56/18.