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Angemessenes Honorar für Bescheinigung nach § 35a EStG (25,00 €)

Eine für Verwalter erfreuliche Entscheidung traf das LG Düsseldorf (Beschluss vom 8.2.08 – WuM 2008, 173). Der Verwalter hatte sich von der Wohnungseigentümergemeinschaft im Beschlusswege ein Honorar für den gesonderten Ausweis der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen versprechen lassen (25,00 € je Jahr/Wohnung).

Gegen diesen Beschluss ging einer der Eigentümer durch zwei Instanzen im Ergebnis erfolglos vor. Die Düsseldorfer Kammer erachtete den Betrag für angemessen.