Eine für Verwalter erfreuliche Entscheidung traf das LG Düsseldorf (Beschluss vom 8.2.08 – WuM 2008, 173). Der Verwalter hatte sich von der Wohnungseigentümergemeinschaft im Beschlusswege ein Honorar für den gesonderten Ausweis der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen versprechen lassen (25,00 € je Jahr/Wohnung).
Gegen diesen Beschluss ging einer der Eigentümer durch zwei Instanzen im Ergebnis erfolglos vor. Die Düsseldorfer Kammer erachtete den Betrag für angemessen.