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Anfechtung eines Negativbeschlusses über Abberufungsantrag

Wenn die Wiederwahl und der Negativbeschluss über einen Abberufungsantrag des Verwalters ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, kann der Beschluss von einem Eigentümer erfolgreich angefochten werden. Beim AG Hannover versuchte ein Eigentümer indessen vergeblich die Miteigentümer zur Entfernung des Verwalters zu zwingen.

Der Verwalter hatte es versäumt, für insgesamt drei vorangehende Wirtschaftsjahre einen Wirtschaftsplan vorzulegen und hatte auch diverse Beschlüsse nicht umgesetzt. Dennoch schenkte eine Mehrheit der Eigentümer dem Verwalter das Vertrauen und wählte ihn wieder.Der Abberufungsantrag des später anfechtenden Eigentümers wurde jedoch mehrheitlich zurückgewiesen. Im Anfechtungsprozess konnte sich dieser nicht durchsetzen, weil der Verwalter bis zum Beschluss des Gerichtes bis auf einen Punkt alle Monierungen beseitigt hatte.

Dazu gehörte auch die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Außerordentliche Abberufung des Verwalters“, dies jedoch erst nach gerichtlicher Verpflichtung.

Dennoch sah das Gericht die Verfehlungen nicht als ausreichend an. Der Verwalter habe nahezu alle Defizite beseitigt, so dass ein wichtiger Grund für die Entfernung aus dem Verwalteramt nicht mehr ersichtlich sei. Dies wäre aber erforderlich, wenn der Eigentümer gegen die Mehrheit der Miteigentümer gerichtlich die Abberufung des Verwalters erfolgreich betreiben wolle. (AG Hamburg, 7.11.2006, ZMR 2007, 151)